|
Hier
einmal unsere aktuell zusammen gefassten Beschlüsse zur Aufnahme und
aktiven Teilnahme am AWO.
Jeder
Musikbegeisterte der folgende Voraussetzungen erfüllen möchte, ist
Herzlich Willkommen.
Um ausdauernd
und mit erfolgreicher Konzentration und Kondition an den
Trainingslagern/Auftritten teilnehmen zu können, hat sich ein
Eintrittsalter ab 14 Jahren bewährt. Besonders begabte Kinder mit
ausreichender Kondition dürfen natürlich gerne die Ausnahme bilden.
Für Kinder und Jungendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist
jeder Verein selbst verantwortlich. In den Trainingslagern und zu
Auftritten muß eine Beaufsichtigung durch Erwachsene gewährleistet
sein und vorab namentlich gemeldet werden.
Die wichtigsten Voraussetzungen für alle Musiker
sind: die Beherrschung des eigenen Instrumentes, Notenkenntnisse im
Rahmen der Schalmeienmusik und die Fähigkeit sie selbständig an
unbekannten Stücken umsetzen zu können. Jedes Orchester ist angehalten
nur seine besten Spieler zu schicken. Im Vorfeld listet unser
musikalischer Leiter ca. 10 Stücke aus dem AWO-Repertoire, als
Vorbereitung zu jedem Trainingslager, auf. Die Trainingslager dienen
nur noch als musikalische Zusammenfassung aller Orchester und zur
Feinabstimmung der Stücke in Vorbereitung von Auftritten.
Jedes zum Schalmeienorchester typisches
Instrument ist erlaubt, aufrechte Instrumente werden bevorzugt. Wir
spielen ausschließlich nach der alten Schreibweise: Notation in F-Dur.
Nachfragen vorab immer gerne beim musikalischen Leiter.
Jedes Mitgliedsorchester sollte die
Bereitschaft zeigen 2x im Jahr an den Trainingslagerwochenenden und 1x
im Jahr an einem AWO Auftritt teilzunehmen. Dazu angesetzte Zeiten
sind notwendig um uns gut vorbereiten zu können und dienen allen auf
dem Weg zum Erfolg. Eine Teilnahme am gesamten Zeitplan eines
Trainingslagers oder Auftrittes ist also generell erwünscht.
Unser Repertoire besteht zur Zeit aus ca.
4 Notenheften a 20 Titeln, bzw. einer Din A4 Gesamtmappe, was bei
Aufnahme einmalig, leihweise für 100 Euro und der Dauer der
Mitgliedschaft, incl. Partituren überlassen wird. Dieses Repertoire
darf im Heimatorchester natürlich auch für die Dauer der
Mitgliedschaft verwendet werden. Das Ziel einer Mitgliedschaft sollten
aber nicht die hinzugewonnenen Noten sein, sondern Ihr als Musiker
sollt die Umsetzung des Repertoires, was für`s AWO ausgewählt wurde,
mit Eurer Begabung bereichern. Das Notenrepertoire im AWO sollen
speziell dafür geeignete Titel sein, die in einem so großen Orchester
uns alle Möglichkeiten bieten, die Schalmei von ihrer schönsten Seite
zu zeigen. Eine Weitergabe der Noten an Dritte ist selbstverständlich
untersagt.
1x pro Trainingslager
findet eine Versammlung statt, an der entweder der Vereins- oder
musikalische Leiter bzw. ein entspr. gesandter Vertreter teilnimmt.
Gerne dürfen auch weitere Musiker an diesen Versammlungen teilnehmen,
sofern die Platzkapazitäten damit nicht gesprengt werden. Pro
Orchester gilt aber nur 1 Stimmrecht. Bei Stimmengleichheit
entscheidet der musikalische Leiter.
Auch für die Geselligkeit der Musiker wird
natürlich immer gesorgt. Ein geselliger
Abend mit Kostüm o.ä wird immer organisiert.
Unfähres Verhalten, nur subjektiv bedingte sporadische Teilnahmen oder
Zuwiderhandlungen gegen unsere erarbeiten Richtlinien können zum
Ausschluß führen.
Wir freuen uns
auf weitere spannende Orchester, die uns musikalisch wertvoll
unterstützen möchten, ihre Lieder oder auch noch den ein oder anderen
Übungsleiter zur Verfügung stellen. Da wir keine finanzielle
Unterstützung bekommen, müssen alle Trainingslager und Fahrten zu
Auftritten selbst bezahlt werden.
Meldet Euch doch mal zu einem Probewochenende mit
Euren Spielern an.
Wann das nächste Trainingslager stattfindet, erfahrt
ihr unter "Termine".
Euer Auswahlorchester Schalmeien
|